Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung am Standort Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-7371
  • Fax: (030) 90277-7372
  • Homepage

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Amtstierärztliche Sprechzeiten (Reiseattest, Anmeldung Listenhund etc.):
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 184 Rathaus Tempelhof
U-Bahn
  • U6 Alt-Tempelhof

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

E-Mail an Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung

Die nichtgewerbliche Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten ist im Land Berlin grundsätzlich verboten. Für die Haltung folgender Arten kann unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung erteilt werden:
Katzen (Felidae), die nicht zu den Großkatzen (Pantherinae), Pumas (Puma concolor) oder Geparden (Acinonyx jubatus) gehören,
Affen (Simiae), alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae)
Hunde (Canidae), alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus)
Riesenschlangen [Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae)] die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können
Alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae)
Warane (Varanidae), alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Schildkröten: Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrolemys temminickii)
Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum

Voraussetzungen

  • Sachkundenachweis und Zuverlässigkeit
    Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können
  • Räumliche Voraussetzungen
    Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
    Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde).
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich.
  • Antrag
    Der Antrag wird auf Anforderung versendet.

Gebühren

40.00 Euro bis 320,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.

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