Baugenehmigung - Vorgangsauskunft am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- Müllerstraße 146 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 9018-45754
- Fax: (030) 9018-45773
- E-Mail: bauaufsicht@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09.00-12.00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
-
Donnerstag
-
09.00-12.00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um telefonische Sprechzeiten handelt.
Eine Terminvergabe erfolgt nur telefonisch.
Eine Terminvergabe erfolgt nur telefonisch.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
U Seestr.
- U6
-
U Leopoldplatz
-
Bus
-
Rathaus Wedding
- 120
- N6
- N20
-
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N6
- N20
- N9
-
Rathaus Wedding
-
Tram
-
U Seestr.
- 50
- M13
-
U Seestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Baugenehmigung - Vorgangsauskunft
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.
Ihre Zugangsdaten sind:
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
Ihre Zugangsdaten sind:
- der zuständige Bezirk
- das Aktenzeichen
- die PIN
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
- Baugenehmigungsverfahren
- vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
- Nachträge zu Baugenehmigungen
- Verlängerungen von Baugenehmigungen
- Widerspruchsverfahren
- Baulastenverfahren
- Mängelanzeigen
- Brandschutzprüfungen
- Bürgeranfragen
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
Erforderliche Unterlagen
-
Zugangsdaten
Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das (Bau-)Grundstück liegt.