Baugenehmigung - Vorgangsauskunft am Standort Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
- Kirchstraße 1 / 3 , 14163 Berlin
- Tel.: 90299-6270
- Fax: 90299-6445
- E-Mail: bauaufsicht@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09.00 - 12.00 Uhr (telefonisch)
-
Donnerstag
-
09.00 - 12.00 Uhr (telefonisch)
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 101, 112, 115, 118, 184, 623, M48, X10 Zehlendorf Eiche und 101, 112, 115, 285, 623, X10 S-Zehlendorf
- S-Bahn
-
- S 1 Zehlendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Baugenehmigung - Vorgangsauskunft
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.
Ihre Zugangsdaten sind:
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
Ihre Zugangsdaten sind:
- der zuständige Bezirk
- das Aktenzeichen
- die PIN
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
- Baugenehmigungsverfahren
- vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
- Nachträge zu Baugenehmigungen
- Verlängerungen von Baugenehmigungen
- Widerspruchsverfahren
- Baulastenverfahren
- Mängelanzeigen
- Brandschutzprüfungen
- Bürgeranfragen
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
Erforderliche Unterlagen
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Zugangsdaten
Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das (Bau-)Grundstück liegt.