Baugenehmigung - Vorgangsauskunft am Standort Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-4220
- Fax: (030) 90296-6209
- E-Mail: bwa@lichtenberg.berlin.de
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
S Friedrichsfelde Ost
-
U-Bahn
-
Bus
-
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde 60
-
Tram
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
Alfred-Kowalke-Str.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
S Friedrichsfelde Ost
- 21
- 27
- 37
- M17
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Baugenehmigung - Vorgangsauskunft
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.
Ihre Zugangsdaten sind:
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
Ihre Zugangsdaten sind:
- der zuständige Bezirk
- das Aktenzeichen
- die PIN
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
- Baugenehmigungsverfahren
- vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
- Nachträge zu Baugenehmigungen
- Verlängerungen von Baugenehmigungen
- Widerspruchsverfahren
- Baulastenverfahren
- Mängelanzeigen
- Brandschutzprüfungen
- Bürgeranfragen
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
Erforderliche Unterlagen
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Zugangsdaten
Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das (Bau-)Grundstück liegt.