Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall am Standort Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvergabe - Ringstraße

Für folgende Angelegenheiten wird unbedingt um vorherige Terminvereinbarung gebeten:

  • Grundbucheinsichtenstelle: 030 / 90186-411
  • Erbausschlagungen: 030 / 90186-252

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 13:00
  • Dienstag

      9:00 - 13:00
  • Mittwoch

      9:00 - 13:00
      ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleibt das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
      Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
  • Donnerstag

      9:00 - 13:00
  • Freitag

      9:00 - 13:00

Hinweise zu Öffnungszeiten

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.

Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Bäkestraße: M85, 285
  • S-Bahn

    • Lichterfelde West: S1

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Erforderliche Unterlagen

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

Gebühren

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf

und für die Ortsteile Schöneberg und Friedenau