Grundbuch - Grundpfandrechte-Löschung am Standort Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

WICHTIGE HINWEISE:

Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Bei Erbausschlagungen mit mehr als 5 Personen ist vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.

  • Ab dem 05.03.2024 bleibt die Zahlstelle dauerhaft geschlossen!

Wir bitten um Verständnis für diese organisatorisch erforderlichen Maßnahmen.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 13:00
  • Dienstag

      9:00 - 13:00
  • Mittwoch

      9:00 - 13:00
      ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleibt das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
      Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
  • Donnerstag

      9:00 - 13:00
  • Freitag

      9:00 - 13:00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.

Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bäkestraße: M85, 285
S-Bahn
  • Lichterfelde West: S1

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Grundpfandrechte-Löschung

Wenn eine Kreditforderung beglichen wurde, für die im Grundbuch ein Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) eingetragen ist, besteht die Möglichkeit, den Eintrag zu löschen.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. Es erfolgt bei Begleichung der Kreditschuld keine automatische Löschung.

Erforderliche Unterlagen

  • Löschungsantrag und Eigentümerzustimmung
    Der Antrag ist schriftlich durch die Eigentümerinnen und Eigentümer einzureichen. Sie müssen Ihre Unterschriften hierfür notariell bgelaubigen lassen. Sollte die Gläubigerin bzw. der Gläubiger den Antrag stellen, dann muss er die Eigentümerzustimmung mit einreichen.
  • Löschungsbewilligung
    Die Erklärung, dass das Recht im Grundbuch gelöscht werden kann, gibt die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (z.B. die Bank oder das Kreditinstitut) ab. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei siegelführenden Banken ist das Siegel erforderlich.
  • Briefvorlage
    Ist im Grundbuch eine Briefgrundschuld oder eine Briefhypothek eingetragen, dann muss der Grundschuld- bzw. der Hypothekenbrief dem Löschungsantrag beigefügt werden.

Gebühren

Halbe Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts, siehe Anlage 1 KV 14140, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf

und den Bezirk Schöneberg