Grundbuch - Grundpfandrechte-Löschung am Standort Amtsgericht Kreuzberg

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Kontakt

  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Möckernstraße 130 10963 Berlin
  • Tel.: (030) 90175-0
  • Fax: (030) 90175-211
  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62.
Behindertenparkplatz: Kleinbeerenstraße / Ecke Möckernstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Grundbuch:
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung unter Tel. (030) 90 175-264 oder -718 möglich. Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung erteilt werden.

Nachlass:
Erbausschlagungserklärungen werden nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Nutzen Sie dafür die "Termin buchen"-Funktion auf dieser Internetseite.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Grundpfandrechte-Löschung

Wenn eine Kreditforderung beglichen wurde, für die im Grundbuch ein Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) eingetragen ist, besteht die Möglichkeit, den Eintrag zu löschen.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. Es erfolgt bei Begleichung der Kreditschuld keine automatische Löschung.

Erforderliche Unterlagen

  • Löschungsantrag und Eigentümerzustimmung
    Der Antrag ist schriftlich durch die Eigentümerinnen und Eigentümer einzureichen. Sie müssen Ihre Unterschriften hierfür notariell bgelaubigen lassen. Sollte die Gläubigerin bzw. der Gläubiger den Antrag stellen, dann muss er die Eigentümerzustimmung mit einreichen.
  • Löschungsbewilligung
    Die Erklärung, dass das Recht im Grundbuch gelöscht werden kann, gibt die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (z.B. die Bank oder das Kreditinstitut) ab. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei siegelführenden Banken ist das Siegel erforderlich.
  • Briefvorlage
    Ist im Grundbuch eine Briefgrundschuld oder eine Briefhypothek eingetragen, dann muss der Grundschuld- bzw. der Hypothekenbrief dem Löschungsantrag beigefügt werden.

Gebühren

Halbe Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts, siehe Anlage 1 KV 14140, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf

und für den Ortsteil Tempelhof