Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Hilfen
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Hilfen
- Klosterstr. 36 , 13581 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90279-2955
- E-Mail: kindschaftsrecht@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist aktuell nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
- M32
- X36
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
- M32
-
S+U Rathaus Spandau
- 671
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- N7
- N30
- X33
- X37
- X36
- RE8
- 638
- 135
- M32
- N34
- M36
- M45
- 137
- M37
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RE8
- RB14
-
S Spandau Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns gegenüber der Spandau Arcaden und wenige Minuten vom Bahnhof Spandau bzw. U-Bahnhof Rathaus Spandau.Nutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel, da im Umfeld nur kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung stehen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
-
Schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
-
vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde) -
Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.