Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt - Beistandschaften
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Beistandschaften
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
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Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-4747
- E-Mail: unterhalt@ba-mh.berlin.de
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- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
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15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Branitzer Str.
- 195
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Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 195
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Riesaer Str.
- 395
- N5
- N95
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Nossener Str.
- X54
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Schwarzheider Str.
- 195
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Hönower Str./Riesaer Str.
- 195
- 395
- N5
- N95
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- 195
- N95
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Grottkauer Str.
- 399
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Am Rosenhag
- 195
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U Hellersdorf
- X54
- T9
- 195
- N5
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Branitzer Str.
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Tram
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- M6
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Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
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Nossener Str.
- 18
- M6
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Riesaer Str.
- 18
- M6
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U Hellersdorf
- 18
- M6
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Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
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Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
-
Zossener Str./Kastanienallee
- 18
- M6
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Jenaer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
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Schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
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vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde) -
Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.