Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
- Rathausstraße 27 , 12105 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-4000
- Fax: (030) 90277-2540
- E-Mail: info-jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
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09:00 bis 12:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 bis 12:00 Uhr
-
Mittwoch
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Keine Sprechzeiten
-
Donnerstag
-
15:00 bis 18:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 bis 12:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 09:00 bis 15:00 Uhr; Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
-
Rathausstr./Kaiserstr.
- 282
-
Gersdorfstr./Kaiserstr.
- M76
- 282
-
Prühßstr.
- M76
-
U Westphalweg
- 282
- N6
-
Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
- N6
-
Rathausstr./Kaiserstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
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Schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
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vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde) -
Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.