Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt Beistandschaften

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Beurkundungen (dazu zählen auch Mutterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanerkennung) nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass Beurkundungstermine bis zu 8 Wochen oder länger ausgebucht sein können.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Beistandschaft durch das Jugendamt

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.

Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.

Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist minderjährig
  • Schriftlicher Antrag
    Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
    Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.

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