Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
-
PostanschriftPostfach, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-6125
- E-Mail: jugendamt-kbv@ba-sz.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum Bauteil E. Er weist an
der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf.
Öffnungszeiten
-
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Dienstag
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Mittwoch
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr telefonisch
-
Freitag
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Es besteht lediglich eine telefonische Erreichbarkeit!
Sprechstunden finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (030) 90299 3550 statt.
Sprechstunden finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (030) 90299 3550 statt.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Zehlendorf
- S1
-
S Sundgauer Str.
- S1
-
S Mexikoplatz
- S1
-
S Zehlendorf
-
U-Bahn
-
Bus
-
Rathaus Zehlendorf
- 101
- 112
- 118
- N10
- X10
- N18
-
Zehlendorf Eiche
- 101
- 112
- 115
- 285
- N10
- N84
- X10
- 623
- N12
- 118
- M48
- X11
- N18
-
S Zehlendorf
- 101
- 115
- N10
- 623
- N12
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Zehlendorf Eiche [112 Telt. Damm 5]
- 101
- 112
- N84
- 623
- N12
- X10
-
Berlin, Fischerhüttenstr.
- 112
- M48
- N18
- X11
-
Machnower Str.
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Machnower Str./Berlepschstr.
- 115
- N12
- 101
- N10
- 623
-
Kleinaustr.
- 101
- M48
-
Busseallee
- M48
-
Plüschowstr.
- M48
- X11
-
Rathaus Zehlendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
-
Schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
-
vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde) -
Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.