Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Für Fragen zum Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beratungen und Beistandschaften zur Klärung der Vaterschaft und Unterhalt sowie zur Erteilung von Bescheinigungen zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) empfehlen wir anderenfalls eine Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Eine Terminvereinbarung erfolgt erst, wenn Sie die zur Vorbereitung der Beurkundungen notwendigen Unterlagen übersandt haben, die Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin finden.


Das Merkblatt hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch hinterlegt.

Die notwendigen Unterlagen sind unter Angabe der gewünschten Beurkundung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de

Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes werden sich zur Terminvereinbarung und bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nutzen Sie auch das zentrale Bürgertelefon (030) 115 der Berliner Verwaltung oder die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. Telefon: (030) 90296-7080.

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges).

Öffnungszeiten

  • Montag

      keine
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Mittwoch

      keine
  • Donnerstag

      15:00-19:00 Uhr
  • Freitag

      keine

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind persönlich abzugeben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beistandschaft durch das Jugendamt

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.

Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.

Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist minderjährig
  • Schriftlicher Antrag
    Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
    Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.