Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen und ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Kontaktdaten der für Sie richtigen Ansprechperson finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes Kontaktdaten Jugendamt .

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins.

Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.

Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beistandschaft durch das Jugendamt

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.

Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.

Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist minderjährig
  • Schriftlicher Antrag
    Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
    Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.

Chat

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