Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
  • Sächsische Str. 28 10707 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Video-Termine 14:00-16:00 Uhr (über Kontaktformular)
  • Donnerstag

      Video-Termine 10:00-12:00 Uhr (über Kontaktformular)

      im Kundencenter (nur mit Termin)

      Donnerstag 07.11.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 21.11.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 05.12.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 19.12.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 02.01.2025 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 16.01.2025 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 06.02.2025 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 20.02.2025 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 06.03.2025 15:00-18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.
Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen

Haben Sie eine Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst, können Sie Kosten für Fahrten mit einem Taxi (mit Konzession) in Berlin erstattet bekommen. Dazu gehören auch Fahrten mit den barrierefreien Inklusionstaxis.

Voraussetzungen

  • Berechtigten-Nummer für die Teilnahme am Sonderfahrdienst
    Sie müssen berechtigt sein, den Berliner Sonderfahrdienst zu nutzen und eine Berechtigten-Nummer haben. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Das Merkzeichen "T" erhalten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis).
  • Lassen Sie sich eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Rückerstattung von Taxiquittungen
  • Taxi-Quittungen im Original
    Achten Sie darauf, dass weder das Datum noch der zu zahlende Betrag verbessert, überschrieben oder mit verschiedenen Stiften quittiert wurden, da diese sonst nicht anerkannt und erstattet werden können. Quittungen für Taxifahrten werden vom Versorgungsamt anerkannt, wenn sie folgende Angaben enthalten:
    • Namen und Anschrift des Unternehmers mit Genehmigungsnummer (Stempel)
    • Fahrstrecke (Start- und Zielangabe)
    • Beförderungsentgelt/ Steuersatz
    • Datum der Fahrt
    • Unterschrift des Fahrers

Gebühren

Monatlich können maximal bis zu 125,00 Euro für eingereichte Taxiquittungen erstattet werden.

  • bei voller Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 40,00 Euro abgezogen
  • bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 20,00 Euro abgezogen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

15 Werktage

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