Straßenschäden an Autobahnen oder Bundesstraßen ohne Randbebauung melden
Sollten Sie Gefahrenstellen bzw. Straßenschäden an Bundesautobahnen einschließlich Ein- und Ausfahrten oder an anbaufreien Bundesstraßen (Bundesstraßen ohne Randbebauung) bemerken, können Sie die Schäden der Autobahn GmbH des Bundes melden.
Für Schäden an den übrigen Berliner Straßen sind die Tiefbauämter der Bezirke verantwortlich.
Für Schäden an den übrigen Berliner Straßen sind die Tiefbauämter der Bezirke verantwortlich.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Schaden an einer Autobahn oder Autobahnauffahrt festgestellt.
Erforderliche Unterlagen
-
Meldung der Gefahrenstelle bzw. des Schadens
Bitte melden Sie den Schaden per E-Mail der Autobahn GmbH des Bundes.
Gebühren
keine