Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen am Standort Ordnungsamt - ZAB

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, die persönlichen Sprechstunden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) einzustellen.

Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Dienstag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Donnerstag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Freitag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Prenzlauer Allee: S8, S9, S41, S42, S45
Tram
  • Fröbelstraße: M2

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen

Werbematerialien wie Reklamezettel, Werbedrucksachen, Prospekte oder Broschüren dürfen in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit behördlicher Erlaubnis verteilt werden.

Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge (zum Beispiel an Windschutzscheiben oder Spiegel) ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.

Voraussetzungen

  • Benennung einer verantwortlichen Person
  • Benennung von Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
  • Frist: 14 Tage vor Verteilung
    Beantragen Sie die Erlaubnis schriftlich und mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung.
  • Verschmutzung wird unverzüglich beseitigt
    Der/Die Veranstalter/in muss sich verpflichten, die zu erwartende Verschmutzung des Straßenlandes unverzüglich zu beseitigen oder unverzüglich beseitigen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial
    In Ausnahmefällen ist auch eine formlose Antragstellung möglich.
  • Gewerbeanmeldung und ggf. Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
  • Werbematerial/Flyer (Kopie)

Gebühren

  • 34,00 Euro
  • 3,00 Euro zusätzlich: je Straße oder Bezirk pro Tag oder
  • 5,00 Euro zusätzlich: für das gesamte Stadtgebiet pro Tag
  • 10,00 Euro: für jede weitere Ausfertigungen der Erlaubnis

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

14 Tage