Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
- Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
- Tel.: (030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Hackescher Markt
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Schillingstr.
- U5
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
0.7km
U Strausberger Platz
- U5
-
0.7km
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
0.8km
U Klosterstr.
- U2
-
0.1km
U Schillingstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- N5
-
0.5km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- 142
- 200
-
0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
-
0.6km
U Strausberger Platz
- N5
- 142
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
-
0.2km
U Schillingstr.
- Tram
-
-
0.4km
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M4
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
0.7km
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
- M2
- M6
-
0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
1.4km
S Ostbahnhof
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Hinweise/Beschwerden zu Störungen im öffentlichen Raum nutzen Sie bitteOrdnungsamt-Online
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen
Werbematerialien wie Reklamezettel, Werbedrucksachen, Prospekte oder Broschüren dürfen in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit behördlicher Erlaubnis verteilt werden.
Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge (zum Beispiel an Windschutzscheiben oder Spiegel) ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.
Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge (zum Beispiel an Windschutzscheiben oder Spiegel) ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.
Voraussetzungen
- Benennung einer verantwortlichen Person
- Benennung von Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
-
Frist: 14 Tage vor Verteilung
Beantragen Sie die Erlaubnis schriftlich und mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung. -
Verschmutzung wird unverzüglich beseitigt
Der/Die Veranstalter/in muss sich verpflichten, die zu erwartende Verschmutzung des Straßenlandes unverzüglich zu beseitigen oder unverzüglich beseitigen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial
In Ausnahmefällen ist auch eine formlose Antragstellung möglich. - Gewerbeanmeldung und ggf. Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
- Werbematerial/Flyer (Kopie)
Gebühren
- 34,00 Euro
- 3,00 Euro zusätzlich: je Straße oder Bezirk pro Tag oder
- 5,00 Euro zusätzlich: für das gesamte Stadtgebiet pro Tag
- 10,00 Euro: für jede weitere Ausfertigungen der Erlaubnis
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
14 Tage