Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Dienstag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Mittwoch

      nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag

      15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Freitag

      nach Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M171
S-Bahn
  • Neukölln: S41, S42
U-Bahn
  • Grenzallee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen

Werbematerialien wie Reklamezettel, Werbedrucksachen, Prospekte oder Broschüren dürfen in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit behördlicher Erlaubnis verteilt werden.

Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge (zum Beispiel an Windschutzscheiben oder Spiegel) ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.

Voraussetzungen

  • Benennung einer verantwortlichen Person
  • Benennung von Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
  • Frist: 14 Tage vor Verteilung
    Beantragen Sie die Erlaubnis schriftlich und mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung.
  • Verschmutzung wird unverzüglich beseitigt
    Der/Die Veranstalter/in muss sich verpflichten, die zu erwartende Verschmutzung des Straßenlandes unverzüglich zu beseitigen oder unverzüglich beseitigen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial
    In Ausnahmefällen ist auch eine formlose Antragstellung möglich.
  • Gewerbeanmeldung und ggf. Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
  • Werbematerial/Flyer (Kopie)

Gebühren

  • 34,00 Euro
  • 3,00 Euro zusätzlich: je Straße oder Bezirk pro Tag oder
  • 5,00 Euro zusätzlich: für das gesamte Stadtgebiet pro Tag
  • 10,00 Euro: für jede weitere Ausfertigungen der Erlaubnis

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

14 Tage

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