Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Großbeerenstraße 2-10, Haus 3 , 12107 Berlin
- Tel.: (030) 90277-1520
- Fax: (030) 90277-4731
- E-Mail: sv@ba-ts.berlin.de
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- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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-
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Ringstr./Rathausstr.
- M76
-
Friedenstr./Großbeerenstr.
- 181
- N81
- 277
- M77
- M76
-
Forddamm
- M76
- 179
- 277
- X76
- N77
-
Prühßstr.
- M76
-
Porschestr.
- 181
- N81
-
Ringstr./Rathausstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Haus 3 im Erdgeschoss im Geschäftszimmer E.18.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.