Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
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- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4645
- Fax: (030)
- E-Mail: svb@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu Öffnungszeiten
Donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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U-Bahn
-
Bus
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Braillestr.
- M48
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- M48
- 188
- 283
- N88
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Lipaer Str.
- 188
- N88
-
S+U Rathaus Steglitz [Busbahnhof]
- 170
- 283
- 188
- 186
- 285
- M85
- N88
- 284
- 380
- M82
-
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 283
- 285
- M85
- N9
- N88
- 186
- 188
- M48
-
Berlin, Asternplatz
- M48
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Manteuffelstr.
- 283
- 285
- M85
-
Braillestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.