Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-4631
- E-Mail: SGA-SVB@ba-tk.berlin.de
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Fähre
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises („blauer Parkausweis“) gewährt werden.
Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen – begrenzt auf das Bundesgebiet – gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).
Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, bspw. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist.
Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen – begrenzt auf das Bundesgebiet – gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).
Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, bspw. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist.
Voraussetzungen
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Schwerbehindertenausweis
mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind)
Ist das Merkzeichen „aG“ nicht zuerkannt worden, ist neben dem Schwerbehindertenausweis eine „Gleichstellungsbescheinigung“ des Versorgungsamtes vorzulegen. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Die Beantragung erfolgt in der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Formantrag bei der zuständigen Behörde anfordern
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Kopie Bescheid des Versorgungsamtes
- Kopie Personalausweis
- Lichtbild (nur für EU-Parkausweis)
- Ggf. Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes
Gebühren
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ist gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Straßenverkehrsbehörde in Anspruch genommen werden, wo sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.