Bußgeldverfahren - Akteneinsicht beantragen
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos unter Aufsicht und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Sofern ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, kann dieser die gebührenpflichtige Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzleiräume beantragen.
Voraussetzungen
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Berechtigung
Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige -
Vollmacht der/des Betroffenen (unterschrieben)
Notwendig, wenn Akteneinsicht durch einen Dritten erfolgt.
Gebühren
- Keine: Akteneinsicht vor Ort
- 12,00 Euro: Aktenversendungspauschale (nur für den Verteidiger möglich)
- Für einen Aktenausdruck entstehen Gebühren in Höhe der jeweils gültigen Sätze der Verwaltungsgebührenordnung.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
30 Minuten