Bußgeldverfahren - Akteneinsicht beantragen

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos unter Aufsicht und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Sofern ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, kann dieser die gebührenpflichtige Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzleiräume beantragen.

Voraussetzungen

  • Berechtigung
    Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Vollmacht der/des Betroffenen (unterschrieben)
    Notwendig, wenn Akteneinsicht durch einen Dritten erfolgt.

Gebühren

  • Keine: Akteneinsicht vor Ort
  • 12,00 Euro: Aktenversendungspauschale (nur für den Verteidiger möglich)
  • Für einen Aktenausdruck entstehen Gebühren in Höhe der jeweils gültigen Sätze der Verwaltungsgebührenordnung.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

30 Minuten

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Behörde die den Bescheid erlassen hat.

Für Sie zuständig

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