Straßensondernutzung - Uhrenkandelaber am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2 , 12681 Berlin
- Frau Zellin
- Tel.: (030) 90293-6552
- Fax: (030) 90293-6555
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
-
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
- X54
-
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 154
- 197
- X54
-
S Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Uhrenkandelaber
Uhrenmasten mit Werbevitrinen (Uhrenkandelaber) sind eine besondere Form der Werbeanlagen; aufgestellt im öffentlichen Straßenland stellen sie in dieser Form eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Land Berlin für die Mehrzahl der im Land Berlin vorhandenen Standorte der Uhrenkandelaber im Besitz der hierfür notwendigen Sondernutzungserlaubnisse. Gleichzeitig verfügt sie auch über das Recht, die Möglichkeiten zur Dauerwerbung an den von ihr betriebenen Uhren zu verwerten (Werberecht). Soweit Sie sich für Werbemöglichkeiten an bestehenden Uhrenkandelabern interessieren, wenden Sie sich bitte dementsprechend an die genannte Firma bzw. an den jeweiligen Betreiber, des von Ihnen favorisierten Standortes eines Uhrenkandelabers.
Soweit Sie selbst einen eigenen Uhrenkandelaber als Werbeanlage an einem neuen Standort betreiben möchten, benötigen Sie hierzu eine eigene Sondernutzungserlaubnis zum Errichten und zum dauerhaften Betrieb einer solchen Werbeanlage.
Die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Land Berlin für die Mehrzahl der im Land Berlin vorhandenen Standorte der Uhrenkandelaber im Besitz der hierfür notwendigen Sondernutzungserlaubnisse. Gleichzeitig verfügt sie auch über das Recht, die Möglichkeiten zur Dauerwerbung an den von ihr betriebenen Uhren zu verwerten (Werberecht). Soweit Sie sich für Werbemöglichkeiten an bestehenden Uhrenkandelabern interessieren, wenden Sie sich bitte dementsprechend an die genannte Firma bzw. an den jeweiligen Betreiber, des von Ihnen favorisierten Standortes eines Uhrenkandelabers.
Soweit Sie selbst einen eigenen Uhrenkandelaber als Werbeanlage an einem neuen Standort betreiben möchten, benötigen Sie hierzu eine eigene Sondernutzungserlaubnis zum Errichten und zum dauerhaften Betrieb einer solchen Werbeanlage.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") - oder Vertragsabschluss mit Betreiberfirma
Erforderliche Unterlagen
- bemaßter Lageplan
- Technisches Datenblatt oder ausführliche technische Beschreibung des zu errichtenden Uhrenkandelabers
- Unterlagen über die beabsichtigte Werbung
- Fotodokumentation
Formulare
Gebühren
Sondernutzungserlaubnis für eigenen Uhrenkandelaber
- 50,00 bis 250,00 Euro einmalige Verwaltungsgebühr sowie
- 15,00 bis 19,50 Euro fortlaufende Sondernutzungsgebühren je Monat und je m² der Fläche, die für Werbung benutzt wird
- Die Höhe der Kosten für Werbung an bereits bestehenden Standorten der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH bzw. für die Standorte anderer Betreiber erfahren Sie direkt bei diesen.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-5 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung (Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Werbeanlage) kann bei allen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern in Anspruch genommen werden.
- Für Werbung an bestehenden Standorten der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH lautet die Adresse Ströer Allee 1, 50999 Köln.