Straßensondernutzung - Aufstellen von Kunstobjekten beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Sigmaringer Straße 1 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Blissestr.
-
Bus
-
U Blissestr.
- N7
- 143
- N43
- 101
-
Fechnerstr.
- 249
-
U Blissestr./Uhlandstr.
- N7
- 143
- N43
- 249
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
Güntzelstr./Uhlandstr.
- 249
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Berlin, Am Volkspark
- 101
-
U Blissestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Kunstobjekten beantragen
Die Straßenbaubehörde lässt auf Antrag das Aufstellen von Kunstobjekten im öffentlichen Straßenland zu, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist bei dieser Art von Sondernutzung sehr individuell und hängt stark von der beantragten Örtlichkeit ab. Es spielen unter anderem verkehrliche, städtebauliche und denkmalschutzrechtliche Aspekte eine Rolle.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sondernutzung zum Aufstellen von Kunstobjekten
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.
- Bei der Online-Abwicklung nutzen Sie bitte den Eintrag "Sonstige Nutzung" und ergänzen um welches Kunstobjekt es sich handelt.
- Bei Nutzung des Formulars fügen Sie bitte ein formloses Schreiben hinzu mit den wichtigsten Daten: Wer ist der/die Nutzer/in? Was soll errichtet werden? Ab wann? Wo? Warum?.
- Lageplan
-
Technische Daten der Installation
(Maße und Gewicht) - Beschreibung der künstlerischen Intention
-
Individuelle Unterlagen
Die Behörde entscheidet nach Eingang des Antrages individuell, welche Unterlagen sie benötigt und fordert diese an.
Gebühren
- 60,00 bis 250,00 Euro: je Anlage Verwaltungsgebühr
- 15,00 bis 19,00 Euro: zusätzlich je Monat/m² Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, je nachdem welche weiteren Behörden zu beteiligen sind. Mindestens 6 Wochen.