Tiere - Bienenvölker - Anmeldung des Standorts am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-5112
- Fax: (030) 90294-5628
- E-Mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Dienstag
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Mittwoch
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Donnerstag
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Freitag
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Lübener Weg, Friedhof Reinickendorf: 122 Klamannstraße: 322
- U-Bahn
-
- Lindauer Allee: U8 Paracelsusbad: U8
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Bienenvölker - Anmeldung des Standorts
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit die Anzahl der Bienenvölker und ihren Standort melden. Für die erfassten Bienenhaltungen wird eine Registernummer vergeben.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Gesundheitsbescheinigung
Bienenvölker müssen von einem Gesundheitszeugnis begleitet sein, wenn sie nicht aus demselben Stadtbezirk stammen. Die Bescheinigung wird von der Veterinärbehörde des Herkunftsortes ausgestellt. -
Anmeldung
Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Gebühren
10,00 bis 120,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.