Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen am Standort Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
      14:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
  • Mittwoch

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
  • Donnerstag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
      14:00-16:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen bei der Lebensmittelausicht nur sehr eingeschränkt möglich!

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
  • Für Hunde gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen

Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies
  • Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
  • Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Personen und Vereine, die z.B. Hunde und Katzen nach Deutschland bringen und hier an andere Personen weitervermitteln
  • Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
  • Schutzhundeausbildung für Dritte,
  • Tierbörsen,
  • gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
  • gewerbsmäßiger Tierhandel,
  • gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
  • gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
  • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
  • gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder Anleitung der Tierhalter,
  • Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
  • Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.

Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine Einrichtung überhaupt betrieben werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter.

Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.

Voraussetzungen

  • Sachkunde und Zuverlässigkeit
    Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können.
  • Räumliche Voraussetzungen
    Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
    Der Antrag kann formlos erfolgen.
  • Sachkundenachweis
    Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Bei gewerblichen Tierhaltungen ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
  • Tätigkeitsbeschreibung und Lageplan
    Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Tätigkeit sollte eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Lageplan der Einrichtung vorgelegt werden.

Gebühren

40,00 bis 560,00 Euro: je nach Art und Umfang der Bescheinigung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie müssen die Erlaubnis bei dem Bezirksamt, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes beantragen, in dem der Gewerbebetrieb liegt.

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