Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen am Standort Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Beusselstrasse 44 N-Q , 10553 Berlin
- Tel.: (030) 9018-43328
- Fax: (030) 9018-45581
- E-Mail: vetleb@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
14:00-15:00 Uhr -
Dienstag
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
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Mittwoch
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
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Donnerstag
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
14:00-16:00 Uhr -
Freitag
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen bei der Lebensmittelausicht nur sehr eingeschränkt möglich!
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Neues Ufer
- M27
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Wiebestr./Huttenstr.
- M27
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Berliner Großmarkt
- 106
- 123
- N26
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S Beusselstr.
- 106
- 123
- N26
- S41
- S42
-
Reuchlinstr.
- M27
-
Neues Ufer
Sonstige Hinweise zum Standort
- Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
- Für Hunde gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen
Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Personen und Vereine, die z.B. Hunde und Katzen nach Deutschland bringen und hier an andere Personen weitervermitteln
- Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Schutzhundeausbildung für Dritte,
- Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
- gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder Anleitung der Tierhalter,
- Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
- Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
Voraussetzungen
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Sachkunde und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können. -
Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Der Antrag kann formlos erfolgen. -
Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich. -
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bei gewerblichen Tierhaltungen ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. -
Tätigkeitsbeschreibung und Lageplan
Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Tätigkeit sollte eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Lageplan der Einrichtung vorgelegt werden.
Gebühren
40,00 bis 560,00 Euro: je nach Art und Umfang der Bescheinigung.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie müssen die Erlaubnis bei dem Bezirksamt, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes beantragen, in dem der Gewerbebetrieb liegt.