Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen am Standort Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7070
- Fax: (030) 9028-7060
- E-Mail: vetleb@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die amtstierärztliche Sprechstunde findet derzeit alle zwei Wochen immer am Donnerstag und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache statt. In äußerst dringenden Fällen können Sie auch einen individuellen Termin vereinbaren.
Zur Terminabsprache wenden sie sich bitte an (030) 90296-7070
Zur Terminabsprache wenden sie sich bitte an (030) 90296-7070
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
-
Tram
-
Oberseestr.
- M5
-
Berlin, Freienwalder Str.
- 21
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen
Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Personen und Vereine, die z.B. Hunde und Katzen nach Deutschland bringen und hier an andere Personen weitervermitteln
- Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Schutzhundeausbildung für Dritte,
- Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
- gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder Anleitung der Tierhalter,
- Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
- Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
Voraussetzungen
-
Sachkunde und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können. -
Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Der Antrag kann formlos erfolgen. -
Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich. -
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bei gewerblichen Tierhaltungen ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. -
Tätigkeitsbeschreibung und Lageplan
Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Tätigkeit sollte eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Lageplan der Einrichtung vorgelegt werden.
Gebühren
40,00 bis 560,00 Euro: je nach Art und Umfang der Bescheinigung.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie müssen die Erlaubnis bei dem Bezirksamt, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes beantragen, in dem der Gewerbebetrieb liegt.