Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Salvador-Allende-Str. 80 B , 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-4810
- E-Mail: vetleb@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer
Öffnungszeiten
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Dienstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Mittwoch
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Donnerstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Freitag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Salvador-Allende-Brücke
- 269
- N65
- 169
- N64
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Neuer Weg
- N65
- 169
- 269
- N64
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S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 269
- N65
- X69
- 169
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Berlin, Hirschgartendreieck
- N65
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Bellevuestr.
- N65
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Salvador-Allende-Brücke
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Tram
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Berlin, Hirschgartendreieck
- 60
- 61
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Bellevuestr.
- 60
- 61
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Berlin, Hirschgartendreieck
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen
Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Personen und Vereine, die z.B. Hunde und Katzen nach Deutschland bringen und hier an andere Personen weitervermitteln
- Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Schutzhundeausbildung für Dritte,
- Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
- gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder Anleitung der Tierhalter,
- Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
- Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
Voraussetzungen
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Sachkunde und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können. -
Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Der Antrag kann formlos erfolgen. -
Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich. -
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bei gewerblichen Tierhaltungen ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. -
Tätigkeitsbeschreibung und Lageplan
Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Tätigkeit sollte eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Lageplan der Einrichtung vorgelegt werden.
Gebühren
40,00 bis 560,00 Euro: je nach Art und Umfang der Bescheinigung.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie müssen die Erlaubnis bei dem Bezirksamt, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes beantragen, in dem der Gewerbebetrieb liegt.