Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Der Zutritt zum Dienstgebäude erfolgt entsprechend der geltenden SARS-CoV-2InfSchMV ausschließlich unter "3-G-Bedingungen". Das bedeutet, es ist beim Betreten des Dienstgebäudes ein Lichtbildausweis sowie einer der nachfolgend genannten Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über einen vollständigen Impfschutz
- Genesenen-Nachweis
- aktueller negativer Testnachweis (Point-of-Care-Antigen-Test max. 24 Std. alt oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden)
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
TIERSPRECHSTUNDE: Nur nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407
oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
allgemeine tel. Auskünfte: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen
Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Personen und Vereine, die z.B. Hunde und Katzen nach Deutschland bringen und hier an andere Personen weitervermitteln
- Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Schutzhundeausbildung für Dritte,
- Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
- gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder Anleitung der Tierhalter,
- Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
- Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
Voraussetzungen
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Sachkunde und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können.
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Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Der Antrag kann formlos erfolgen.
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Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden.
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Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich.
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bei gewerblichen Tierhaltungen ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
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Tätigkeitsbeschreibung und Lageplan
Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Tätigkeit sollte eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Lageplan der Einrichtung vorgelegt werden.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie müssen die Erlaubnis bei dem Bezirksamt, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes beantragen, in dem der Gewerbebetrieb liegt.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)
Erläuterung der Symbole
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.