Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Dillenburger Straße 57 , 14199 Berlin
- Tel.: (030) 9029-18407
- Fax: (030) 9029-18428
- E-Mail: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.
Öffnungszeiten
-
-
09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
-
Dienstag
-
09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
-
Mittwoch
-
09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
-
Donnerstag
-
09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
-
Freitag
-
09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Dillenburger Str.
- 248
- 282
-
Sodener Str.
- 186
-
U Breitenbachplatz
- 282
- 101
- 248
- N3
-
Schorlemerallee
- 101
- N3
-
Binger Str.
- 186
-
Dillenburger Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen
Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Personen und Vereine, die z.B. Hunde und Katzen nach Deutschland bringen und hier an andere Personen weitervermitteln
- Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Schutzhundeausbildung für Dritte,
- Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
- gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder Anleitung der Tierhalter,
- Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
- Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.
Voraussetzungen
-
Sachkunde und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können. -
Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Der Antrag kann formlos erfolgen. -
Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich. -
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bei gewerblichen Tierhaltungen ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. -
Tätigkeitsbeschreibung und Lageplan
Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Tätigkeit sollte eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Lageplan der Einrichtung vorgelegt werden.
Gebühren
40,00 bis 560,00 Euro: je nach Art und Umfang der Bescheinigung.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie müssen die Erlaubnis bei dem Bezirksamt, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes beantragen, in dem der Gewerbebetrieb liegt.