Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere am Standort Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die amtstierärztliche Sprechstunde findet derzeit alle zwei Wochen immer am Donnerstag und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache statt. In äußerst dringenden Fällen können Sie auch einen individuellen Termin vereinbaren.
Zur Terminabsprache wenden sie sich bitte an (030) 90296-7070

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere

Im Reiseverkehr sowie bei der Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Da die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig mit der Veterinärbehörde zu klären. Wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung nicht erteilt werden.

Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.

Voraussetzungen

  • Vorstellung des Tieres
    Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar.
  • Vorankündigung der Tiervorstellung
    Die Ankunft einer Tiersendung ist der zuständigen Stelle mindestens 24 Stunden vor Ankunft anzukündigen.
  • Impfungen und weitere Untersuchungen
    Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab und sollten frühzeitig mit dem Veterinäramt geklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass
    Vollständig ausgefüllter Impfpass.
  • Untersuchungsbescheinigung
    Falls erforderlich, sind aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorzulegen.
  • Attestformulare
    Da den Veterinärbehörden Formulare des Reiselandes oft nicht vorliegen, sollten Vorlagen bereits vorab über Botschaften / Konsulate des Reiselandes oder mit Hilfe des Internet beschafft werden.
    Diese sollten zur Bescheinigungserstellung vorgelegt werden.

Gebühren

10,00 bis 250,00 Euro je nach Grund und Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Behörde, in deren Einzugsbereich das Tier gehalten wird.

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