Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Boddinstraße 34 , 12053 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-53732
- E-Mail: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
siehe Hinweis für Terminkunden
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Dienstag
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siehe Hinweis für Terminkunden
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Mittwoch
-
siehe Hinweis für Terminkunden
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Donnerstag
-
siehe Hinweis für Terminkunden
-
Freitag
-
siehe Hinweis für Terminkunden
-
Samstag
-
keine
-
Sonntag
-
keine
Hinweis für Terminkunden
Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Neukölln
- S45
- S46
- S42
- S47
-
S+U Hermannstr.
- S45
- S46
- S42
- S47
- S41
-
S+U Neukölln
-
U-Bahn
-
U Grenzallee
- U7
-
S+U Neukölln
- U7
-
S+U Hermannstr.
- U8
-
U Grenzallee
-
Bus
-
U Grenzallee
- 171
- N7
- 246
-
U Grenzallee/Jahnstr.
- 171
- N7
-
Lahnstr./U Neukölln
- 171
- N7
- 246
- 377
-
Naumburger Str.
- 246
- 377
-
Eduard-Müller-Platz
- 246
- 377
- N77
-
U Grenzallee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere
Im Reiseverkehr sowie bei der Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Da die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig mit der Veterinärbehörde zu klären. Wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung nicht erteilt werden.
Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.
Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.
Voraussetzungen
-
Vorstellung des Tieres
Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar. -
Vorankündigung der Tiervorstellung
Die Ankunft einer Tiersendung ist der zuständigen Stelle mindestens 24 Stunden vor Ankunft anzukündigen. -
Impfungen und weitere Untersuchungen
Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab und sollten frühzeitig mit dem Veterinäramt geklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Impfpass
Vollständig ausgefüllter Impfpass. -
Untersuchungsbescheinigung
Falls erforderlich, sind aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorzulegen. -
Attestformulare
Da den Veterinärbehörden Formulare des Reiselandes oft nicht vorliegen, sollten Vorlagen bereits vorab über Botschaften / Konsulate des Reiselandes oder mit Hilfe des Internet beschafft werden.
Diese sollten zur Bescheinigungserstellung vorgelegt werden.
Gebühren
10,00 bis 250,00 Euro je nach Grund und Aufwand
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist die Behörde, in deren Einzugsbereich das Tier gehalten wird.