Tiere - Tierquälerei - Anzeige am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Dienstag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Mittwoch

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Donnerstag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Freitag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
S-Bahn
  • S-Bhf. Spandau: S3, S9
U-Bahn
  • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Kontaktaufnahme bitte vorzugsweise über E-Mail.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Tierquälerei - Anzeige

Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

Voraussetzungen

  • Vorfall oder Verdacht
    Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
    Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte
    • Schmerzen, Leiden oder Schäden
    beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

    Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig. Ist dies nicht bekannt, so wird die Anzeige an die Behörde gegeben, wo der Verstoß beobachtet wurde.