Tiere - Tierquälerei - Anzeige am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Carl-Schurz-Straße 2-6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-3000
- Fax: (030) 90279-7602
- E-Mail: vetleb@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: 12.00-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Dienstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
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Mittwoch
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
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Donnerstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
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Freitag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartebereich Platz nehmen.
Nahverkehr
- Bus
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
- Sbahn
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- S-Bhf. Spandau: S3, S9
- Ubahn
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Tierquälerei - Anzeige
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Voraussetzungen
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Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte
- Schmerzen, Leiden oder Schäden
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Erforderliche Unterlagen
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unterschriebene Zeugenaussage
Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig. Ist dies nicht bekannt, so wird die Anzeige an die Behörde gegeben, wo der Verstoß beobachtet wurde.