Tiere - Tierquälerei - Anzeige am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Carl-Schurz-Straße 2-6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2557
- Fax: (030) 90279-7602
- E-Mail: vetleb@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Dienstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Mittwoch
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Donnerstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Freitag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
- S-Bahn
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- S-Bhf. Spandau: S3, S9
- U-Bahn
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Kontaktaufnahme bitte vorzugsweise über E-Mail.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Tierquälerei - Anzeige
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Voraussetzungen
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Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte
- Schmerzen, Leiden oder Schäden
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Erforderliche Unterlagen
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unterschriebene Zeugenaussage
Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig. Ist dies nicht bekannt, so wird die Anzeige an die Behörde gegeben, wo der Verstoß beobachtet wurde.