Tiere - Tierquälerei - Anzeige am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-5112
- Fax: (030) 90294-5628
- E-Mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Dienstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Mittwoch
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Donnerstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Freitag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Lübener Weg, Friedhof Reinickendorf: 122 Klamannstraße: 322
- U-Bahn
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- Lindauer Allee: U8 Paracelsusbad: U8
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Tierquälerei - Anzeige
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Voraussetzungen
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Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte
- Schmerzen, Leiden oder Schäden
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Erforderliche Unterlagen
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unterschriebene Zeugenaussage
Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig. Ist dies nicht bekannt, so wird die Anzeige an die Behörde gegeben, wo der Verstoß beobachtet wurde.