Tiere - Tierquälerei - Anzeige am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Dillenburger Straße 57 , 14199 Berlin
- Tel.: (030) 9029-18407
- Fax: (030) 9029-18428
- E-Mail: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.
Öffnungszeiten
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Dienstag
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Mittwoch
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Donnerstag
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Freitag
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Dillenburger Str.
- 248
- 282
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Sodener Str.
- 186
-
U Breitenbachplatz
- 282
- 101
- 248
- N3
-
Schorlemerallee
- 101
- N3
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Binger Str.
- 186
-
Dillenburger Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Tierquälerei - Anzeige
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Voraussetzungen
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Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte
- Schmerzen, Leiden oder Schäden
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Erforderliche Unterlagen
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unterschriebene Zeugenaussage
Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig. Ist dies nicht bekannt, so wird die Anzeige an die Behörde gegeben, wo der Verstoß beobachtet wurde.