Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Der Zutritt zum Dienstgebäude erfolgt entsprechend der geltenden SARS-CoV-2InfSchMV ausschließlich unter "3-G-Bedingungen". Das bedeutet, es ist beim Betreten des Dienstgebäudes ein Lichtbildausweis sowie einer der nachfolgend genannten Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über einen vollständigen Impfschutz
- Genesenen-Nachweis
- aktueller negativer Testnachweis (Point-of-Care-Antigen-Test max. 24 Std. alt oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden)
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
TIERSPRECHSTUNDE: Nur nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407
oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
allgemeine tel. Auskünfte: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund
Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.
Voraussetzungen
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Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
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Legale Herkunft
Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland gebracht worden sein.
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Keine Gefährlichkeit
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren auffallen. -
Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen.
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Sachkundenachweis
Es ist ein Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden.
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Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maßhinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Dieser Nachweis kann nachgereicht werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. -
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
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Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
Gebühren
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)
Erläuterung der Symbole
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.