Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Carl-Schurz-Straße 2-6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-3000
- Fax: (030) 90279-7602
- E-Mail: vetleb@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: 12.00-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Dienstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
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Mittwoch
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
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Donnerstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
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Freitag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartebereich Platz nehmen.
Nahverkehr
- Bus
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
- Sbahn
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- S-Bhf. Spandau: S3, S9
- Ubahn
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund
Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
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Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. -
Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Sachkundenachweis
Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. -
Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. -
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung -
Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
Gebühren
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.