Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Königin-Luise-Straße 92 14195 Berlin
  • Tel.: (030) 90299-8530
  • Fax: (030)90299-8555
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nach Vereinbarung
  • Dienstag

      Nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      Nach Vereinbarung
      offene Tiersprechstunde in der Zeit von 13-14 Uhr
  • Donnerstag

      Nach Vereinbarung
  • Freitag

      Nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund

Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Dauerhafter Haltungsort
    Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Vorstellung des Tieres
    Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Sachkundenachweis
    Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde.
  • Negativzeugnis
    Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Antrag
    Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.

Gebühren

30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.