Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Boddinstraße 34 , 12053 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-53732
- E-Mail: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
siehe Hinweis für Terminkunden
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Dienstag
-
siehe Hinweis für Terminkunden
-
Mittwoch
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siehe Hinweis für Terminkunden
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Donnerstag
-
siehe Hinweis für Terminkunden
-
Freitag
-
siehe Hinweis für Terminkunden
-
Samstag
-
keine
-
Sonntag
-
keine
Hinweis für Terminkunden
Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Neukölln
- S45
- S46
- S42
- S47
- S41
-
S+U Hermannstr.
- S45
- S46
- S42
- S47
- S41
-
S+U Neukölln
-
U-Bahn
-
U Grenzallee
- U7
-
S+U Neukölln
- U7
-
S+U Hermannstr.
- U8
-
U Grenzallee
-
Bus
-
U Grenzallee
- 171
- N7
- 246
-
U Grenzallee/Jahnstr.
- 171
- N7
-
Lahnstr./U Neukölln
- 171
- N7
- 246
- 377
-
Naumburger Str.
- 246
- 377
-
Eduard-Müller-Platz
- 246
- 377
- N77
-
U Grenzallee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund
Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
-
Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. -
Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Sachkundenachweis
Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. -
Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. -
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung -
Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
Gebühren
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.