Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt/Veterinärüberwachung Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Ordnungsamt/Veterinärüberwachung Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6601
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: ord@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
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09:00-15:00 Uhr (telefonisch)
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Dienstag
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09:00-15:00 Uhr (telefonisch)
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Donnerstag
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09:00-15:00 Uhr (telefonisch)
15:00-18:00 Uhr Tierarzt-Sprechstunde -
Freitag
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09:00-13:00 Uhr (telefonisch)
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- X69, 197 Mehrower Allee
- S-Bahn
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- S7 Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund
Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
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Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. -
Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Sachkundenachweis
Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. -
Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. -
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung -
Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
Gebühren
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.