Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-7371
  • Fax: (030) 90277-7372
  • Homepage

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Amtstierärztliche Sprechzeiten (Reiseattest, Anmeldung Listenhund etc.):
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 184 Rathaus Tempelhof
U-Bahn
  • U6 Alt-Tempelhof

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

E-Mail an Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund

Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Dauerhafter Haltungsort
    Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Vorstellung des Tieres
    Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Sachkundenachweis
    Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde.
  • Negativzeugnis
    Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Antrag
    Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.

Gebühren

30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.

Chat

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