Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
- Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
- Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
- Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Bitte beachten Sie: Diese Dienstleistung kann nicht für Familienangehörige (Ehepartner, Eltern oder Kinder) von deutschen Staatsangehörigen erbracht werden. Ausländische Familienangehörige von Deutschen informieren sich bitte über die "Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder (allgemein)" (unter "Weiterführende Informationen").
Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers aus der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), die selbst kein EU- oder EWR-Bürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte für fünf Jahre. Mit der Aufenthaltskarte dokumentieren sie ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt, das sie vom Freizügigkeitsrecht des EU- oder EWR-Bürgers ableiten. Die Aufenthaltskarte wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt, nachdem die erforderlichen Angaben gemacht wurden.
Wenn eine Aufenthaltskarte nicht sofort bei Vorsprache ausgestellt werden kann, z. B. weil noch Unterlagen fehlen, wird unverzüglich eine formlose Antragsbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung gilt für sechs Monate ab Ausstellung.
Familienangehörige von anderen ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen erhalten weder eine Aufenthaltskarte noch eine Antragsbescheinigung.
Voraussetzungen
-
Aufenthaltskarte soll ausgestellt werden
Es wird die Ausstellung einer Aufenthaltskarte gewünscht, die bei Vorsprache wegen fehlender Unterlagen aber noch nicht ausgestellt werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
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