Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.
Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
- Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
- Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
- Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Bitte beachten Sie: Diese Dienstleistung kann nicht für Familienangehörige (Ehepartner, Eltern oder Kinder) von deutschen Staatsangehörigen erbracht werden. Ausländische Familienangehörige von Deutschen informieren sich bitte über die "Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder (allgemein)" (unter "Weiterführende Informationen").
Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers aus der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), die selbst kein EU- oder EWR-Bürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte für fünf Jahre. Mit der Aufenthaltskarte dokumentieren sie ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt, das sie vom Freizügigkeitsrecht des EU- oder EWR-Bürgers ableiten. Die Aufenthaltskarte wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt, nachdem die erforderlichen Angaben gemacht wurden.
Wenn eine Aufenthaltskarte nicht sofort bei Vorsprache ausgestellt werden kann, z. B. weil noch Unterlagen fehlen, wird unverzüglich eine formlose Antragsbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung gilt für sechs Monate ab Ausstellung.
Familienangehörige von anderen ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen erhalten weder eine Aufenthaltskarte noch eine Antragsbescheinigung.
Voraussetzungen
-
Aufenthaltskarte soll ausgestellt werden
Es wird die Ausstellung einer Aufenthaltskarte gewünscht, die bei Vorsprache wegen fehlender Unterlagen aber noch nicht ausgestellt werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U9
- U2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- Bus
-
-
0.2km
Jebensstr.
- 245
- M45
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- 245
- M45
- 100
- 200
- N2
- N9
-
0.2km
Theater des Westens
- M49
- X34
-
0.2km
Uhlandstr./Kantstr.
- M49
-
0.3km
Steinplatz
- 245
- M45
- N2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- 109
- 110
- N10
- N7X
- X10
- M49
- N9
- X34
- 100
- 200
- N2
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- N1
- N26
- A05
-
0.2km
Jebensstr.
- Regionalbahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- RB14
- RB21
- RE1
- RE2
- RE7
- FEX
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf