elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe am Standort Bürgeramt Wedding - Abholung von Dokumenten
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Wedding - Abholung von Dokumenten
- Osloer Straße 36 , 13359 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-47656
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.
Das Finanzamt hat Mittwoch und Freitag erst ab 8.00 Uhr geöffnet und schließt Freitag bereits um 13.30 Uhr.
Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).
Öffnungszeiten
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08.00-15.00 Uhr
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Dienstag
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08.00-15.00 Uhr
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Mittwoch
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07.00-14.30 Uhr
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Donnerstag
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10.30-18.00 Uhr
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Freitag
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07.00-14.30 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz; eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Osloer Str.
- U8
- U9
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U Osloer Str.
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Bus
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U Osloer Str.
- N9
- 50
- 150
- 255
- N52
- M13
- N8
- 125
- 128
-
U Osloer Str.
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Tram
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U Osloer Str.
- 50
- M13
-
U Osloer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe
Voraussetzungen
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Bestellung des eAT ist erfolgt
Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein. - Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
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Bisheriger eAT
Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen. -
Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der eAT kann nur bei der Behörde abgeholt werden, die den eAT bei der Bundesdruckerei bestellt hat.
- Die Ausstellung des eAT wurde bei einem Bürgeramt beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zu diesem Bürgeramt.
- Die Ausstellung des eAT wurde beim Landesamt für Einwanderung beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zum selben Standort des Landesamtes für Einwanderung.