Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist bei Betreten des Rathausgebäudes Pflicht.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin, Standort Rathaus Tiergarten, führt ab dem
02. November 2020 die Terminvergabe für anfallende Anliegen ein.
Dies bedeutet, dass für etwaige Anliegen im Bürgeramt ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt gebucht werden muss. Dieser kann vorläufig nur telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Aufgrund des hohen Aufkommens an Besucherinnen und Besuchern erweitert das Flüchtlingsbürgeramt ab dem 01.10.2020 die Öffnungszeiten.
Diese Erweiterung ist befristet bis zum 31.03.2021.
Die neuen Öffnungszeiten lauten wie oben abgebildet
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
1.Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
- Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies bei dem zuständigen Leiter des Fachbereichs Bürgeramt, Herrn Schäfer, unter der Tel.-Nr. 9018 32303 oder per E Mail unter ronald.schaefer@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
Die Öffnungszeiten des Flüchtlingsbürgeramtes sind mit denen der Bürgerämter des Bezirksamtes Mitte von Berlin bis auf weiteres identisch.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1km
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1km
S Beusselstr.
- S41
- S42
- S46
-
1.1km
S+U Westhafen
- S41
- S42
- S46
-
1km
S Bellevue
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Turmstr.
- U9
-
0.6km
U Birkenstr.
- U9
-
1km
U Hansaplatz
- U9
-
0.2km
U Turmstr.
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
0.2km
Berlin, Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
0.2km
U Turmstr. [Bus Turmstr.]
- N40
- 101
- 123
- 245
- M27
- 187
-
0.1km
Berlin, Rathaus Tiergarten
- Tram
-
-
1.6km
Berlin, Lesser-Ury-Weg
- M10
- M5
- M8
-
1.6km
Berlin, Lüneburger Str.
- M10
- M5
- M8
-
1.8km
Berlin, Virchow-Klinikum
- 50
- M13
-
1.6km
Berlin, Lesser-Ury-Weg