Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Zentrale Meldeangelegenheiten
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Zentrale Meldeangelegenheiten
- Friedrichstr. 219 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 9028-3458
- Kontaktformular
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Keine Publikumsbedienung!
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie 248 Jüdisches Museum
- U-Bahn
-
- U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Es besteht die Möglichkeit der Nutzung der Online-Abwicklung "Meldebescheinigung beantragen"Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.