Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Bürgeramt Karow / Buch

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- Der Informationstresen des Standortes bleibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorerst weiterhin geschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
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Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
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Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Karow / Buch
Nahverkehr
- S-Bahn
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-
0.4km
S Buch
- S2
-
0.4km
S Buch
- Bus
-
-
0.2km
Alt-Buch/Wiltbergstr.
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
0.3km
S Buch
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
0.4km
Theodor-Brugsch-Str.
- 150
- 158
- N58
-
0.6km
S Buch/Röbellweg
- 259
- 891
-
0.6km
S Buch [Am Sandhaus]
- 150
- 259
- 353
- N58
-
0.2km
Alt-Buch/Wiltbergstr.