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Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Eingeschränkter Dienstbetrieb der Lichtenberger Bürgerämter am 27. März 2023

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Abstimmungstag sowie notwendiger Nacharbeiten zum Volksentscheid ist am Montag, den 27. März 2023 nur das Bürgeramt 2 (Lichtenberg), Normannenstr. 1 – 2, 10367 Berlin geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass die im Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) sowie im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) beantragten Dokumente an diesem Tag nicht abgeholt werden können.

Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
Geschlossen
bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter

Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.

Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.

Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.

Voraussetzungen

  • Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
    Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
    Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
    Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.