Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 , 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287151
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
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Dienstag
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10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
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Mittwoch
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08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
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Donnerstag
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07:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
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Freitag
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07:30 - 10:30 Uhr und 11:00 - 13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Hohenschönhausen Bhf
- S75
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S Wartenberg
- S75
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S Gehrenseestr.
- S75
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S Hohenschönhausen Bhf
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Bus
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Grevesmühlener Str.
- 256
- N56
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S Hohenschönhausen Bhf
- 154
- 197
- 256
- N56
- X54
- 893
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Neubrandenburger Str.
- 256
- N56
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Prendener Str.
- 893
- 154
- 197
- 256
- 294
- N56
- N97
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Grevesmühlener Str.
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Tram
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S Hohenschönhausen Bhf
- M17
- M4
- M5
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Prendener Str.
- M17
- M4
- M5
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Berlin, Prerower Platz
- M17
- M5
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Berlin, Welsestr.
- M17
- M4
- M5
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S Hohenschönhausen Bhf
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Regionalbahn
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S Hohenschönhausen Bhf
- RB32
- RB24
- RB12
- RB54
-
S Hohenschönhausen Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen
Sie können kostenlos eine "Melderegisterauskunft in besonderen Fällen" über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen beantragen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dieses Auskunftsrecht haben sowohl Eigentümerinnen/Eigentümer als auch Vermieterinnen/Vermieter (Wohnungsgeber) einer Wohnung, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst auch Vermieter dieser Wohnung ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Einschränkungen bei älteren Meldungen
Einschränkungen bei älteren Meldungen
- Die Auskunft ist nur möglich, wenn der Wohnungseigentümer im Melderegister nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 Bundesmeldegesetz (BMG) gespeichert ist.
- Diese Regelung gilt erst seit dem 01.11.2015. Bei Bewohnern, die bereits vor diesem Datum in der Wohnung gemeldet waren, fehlt dieser Eintrag in der Regel. In diesen Fällen kann die Meldebehörde nicht zuverlässig feststellen, wer der Wohnungseigentümer ist und daher auch keine Auskunft erteilen.
- Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen. Das können Sie formlos schriftlich per Post erledigen oder in dringenden Fällen persönlich vor Ort.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in (Vermieter/-in) der vermieteten Wohnung
- Sie können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft in besonderen Fällen als Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post. In dringenden Fällen können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort stellen. -
Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in sind
z.B. die Kopie des Grundbuchauszugs -
Begründung
Zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses müssen Sie Ihren Antrag kurz begründen.
Gebühren
keine
Hinweise zur Zuständigkeit
Den Antrag können Sie schriftlich per Post an jedes Bürgeramt oder an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) senden.