Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeitenden in der Wohngeldbearbeitung bleibt
ab Montag, den 25.September 2023 das Bürgeramt 1 (Neu Hohenschönhausen) bis auf Weiteres geschlossen.

Bereits beantragte Personaldokumente werden im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen), Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin ausgehändigt.

Bitte buchen Sie Ihren Termin für die Abholung über das Bürgertelefon oder im Internet.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Nahverkehr

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S-Bahn
Bus
Tram
Regional­bahn

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter

Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.

Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.

Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.

Voraussetzungen

  • Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
    Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
    Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
    Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.

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